Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Union Berlin am 28. Oktober 2010 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.