DFB-Sportgerichtsbarkeit: 5000 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund

  • Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund am 18. Oktober 2010 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

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