Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Eintracht Frankfurt am 4. Oktober 2010 im schriftlichen Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.