DFB-Sportgerichtsbarkeit: 2500 Euro Geldstrafe für Bayern München

  • Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Verein FC Bayern München am 23. August 2010 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

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