Berliner Fußballverband " Bitte um Aufklärung"

  • Gleich vorneweg, das nachfolgende soll keine Konfratation gegen Vereine sein, die sich neugegründet haben. Ich möchte nur eine
    Erklärung haben.


    In den Aufnahmebedingungen des BFV steht:
    Berücksichtigt werden nur Vereinsmitglieder, die in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung keinem anderen BFV-Verein als
    aktiver Spieler oder Spie-lerin angehört haben.
    Dies gilt auch für den Zeitraum nach Aufnahme durch den BFV für die Dauer der darauffolgenden Spielzeit.



    Nun dürfte einigen hier anwesenden bekannt sein, das sich im Oktober/November 2009 viele Spielerinnen vom SV Lichtenberg 47
    loslösten und sich dem neugegründeten Verein Lichtenberger FFC 09 anschlossen. Nun, ein halbes Jahr nach Vereinswechsel,
    bekommen diese Spielerinnen das sofortige Spielrecht, obwohl in den Aufnahmebedingungen des BFV o.g. steht.


    Bitte klärt mich auf...das steht doch im völligen Widerspruch,oder ?(


    Gruß :)

  • Unter Voraussetzungen Punkt 1:


    1 Frauen-Mannschaft, für die mindestens 18 Aktive im Alter ab 16 Jahre zur Verfügung stehen.


    Dort werden wohl nur die 18 Aktiven berücksichtigt, die in den letzten 12 Monaten keinem anderen Verein angehörten.