Mehrere Vereinsmitgliedschaften??

  • Hallo liebe Sportfreunde und BFV- Ordnungs- Kenner :happy:


    Ich habe mal eine Frage, weiß aber nicht genau, ob das hier das richtige Forum ist. Vielleicht kann ja trotzdem jemand helfen. Also:


    Kann man bei mehreren BFV Vereinen gleichzeitig Mitglied sein? Damit meine ich nicht spielberechtigt sondern nur Mitglied? Also könnte ich z.B. in einem verein nur als Trainer oder Betreuer tätig sein und in einem anderen Verein aktiv spielen??


    Weiß jemand in welcher BFV Ordnung man was über diese Regelung nachlesen kann? :verweis:
    Und wenn nicht, kennt jemand jemanden, den man fragen kann?


    Vieln Dank schon mal und guten Rutsch! :bia:


    DerDanne

    Einmal editiert, zuletzt von yhdk () aus folgendem Grund: Überschrift minimal korrigiert!

  • vom prinzip her schon... warum nicht??


    als trainer muss ich ja nicht zwingend vereinsmitglied sein... ist zwar schöner, aber nicht notwendig... also könnte ich auch in einem anderen verein spielen...

  • Grundsätzlich hat die Fragestellung einer Mehrfachmitgliedschaft in einem Verein (ich gehe hierbei von dem "Normalfall" eines in das Vereinsregister bei dem örtlich zuständigen Registergericht eingetragenen Vereins, dem sog. "e.V." aus) erst einmal gar nicht unbedingt etwas mit Fußball oder Sport zu tun, da es neben Sportvereinen auch viele andere Formen des "e.V." gibt (z.B. sind auch Wirtschaftslobbyisten häufig in der Rechtsform des "e.V." organisiert !!!).
    Die groben Rahmenbedingungen dazu sind im Vereinsrecht, den §§ 21 ff.BGB vorgeschrieben. Diese treffen zu einer Mehrfachmitgliedschaft keine Aussagen, so daß es von daher grundsätzlich möglich ist, in vielen Vereinen gleichzeitig Mitglied zu sein. Dieses Recht kann aber durch die Satzung eines Vereins auch ausgeschlossen werden, z.B. bei Wirtschaftsverbänden hinsichtlich der Mitgliedgliedschaft in einem anderen Verein, der ein konkurrierendes Ziel verfolgt. Unter Sportvereinen ist mir allerdings keiner bekannt, bei dem das der Fall wäre - so ist es z.B. zumindest aus aktienrechtlicher Sicht (theoretisch) auch für Mitglieder von Schalke 04 möglich, Aktionär beim verhassten BVB zu werden.
    In Deinem konkreten Fall gilt es jedoch zusätzlich, evtl. unterschiedliche Regelungen der Fußball-Landesverbände zu beachten. Für Lizenztrainer war es zumindest (1983) bei mir so, daß ich vorher einen Lizenzvertrag mit dem DFB unterschreiben mußte, in dem ich u.a. zur Mitgliedschaft in mindestens einem dem DFB angehörigen Verein gezwungen wurde. Das dieses nach mehr als einem Vierteljahrhundert nicht mehr derselbe ist wie derjenige, wo ich heute Trainer bin ist naheliegend. Desweiteren gilt es zusätzlich noch zu unterscheiden zwischen aktiven Mitgliedschaften (z.B. als Spieler, weil ich nur für einen Verein eine Spielerlaubnis erhalten kann) und passiven (z.B. Ehrenmitgliedschaften für besondere Verdienste). Dem DFB reicht jedenfalls eine (beitragsfreie) Ehrenmitgliedschaft in einem seiner Vereine als Lizenzkriterium aus.
    Also keine Bange bei Deinem Vorhaben !!! In der Praxis bietet einem die Mitgliedschaft z.B. als Trainer in einem und Spieler in einem anderen Verein auch immer ein Stück Unabhängigkeit und die Möglichkeit zu vergleichen.