Das ändert sich ab 2011

  • [quote='huelle','index.php?page=Thread&postID=1032374#post1032374']Beschluss des SFV-Vorstands vom 14.06.2010


    Auf- und Abstiegsregelung Spieljahr 2010/2011 - HERREN


    3. Bezirksklassen


    3.1. Zahl der Mannschaften


    Im Spieljahr 2010/2011 besteht die Bezirksklasse aus 9 Staffeln (Chemnitz Staffel 1 bis 3, Dresden Staffel 1 bis 4 sowie Leipzig Staffel 1 und 2) mit jeweils 16 Mannschaften.


    3.2. Aufstieg nach § 49 (1) SPO


    Die 9 Staffelsieger der Bezirksklassenstaffeln des Spieljahres 2010/2011 steigen direkt in die Bezirksliga wie folgt auf:


    Bezirksklasse Chemnitz Staffel 1 in die SFV Bezirksliga West
    Bezirksklassen Chemnitz Staffel 2 und 3 in die SFV Bezirksliga West oder Mitte in Abhängigkeit ihrer territorialen Zuordnung lt. Anlage 1 zu § 43 (1) SPO
    Bezirksklassen Dresden Staffel 1 und 2 in die SFV Bezirksliga Ost
    Bezirksklassen Dresden Staffel 3 und 4 in die SFV Bezirksliga Ost oder Mitte in Abhängigkeit ihrer territorialen Zuordnung lt. Anlage 1 zu § 43 (1) SPO
    Bezirksklassen Leipzig Staffel 1 und 2 in die SFV Bezirksliga Nord.
    Verzichtet ein Staffelsieger auf das Aufstiegsrecht oder ist er nicht aufstiegsberechtigt, so geht das Aufstiegsrecht gemäß § 49 (1) SPO (bis maximal Platz 3) auf die nächstplatzierte, aufstiegsberechtigte Mannschaft dieser Staffel über.


    3.3. Zusätzlicher Aufstieg


    Die zur Staffelsollstärke von 14 Mannschaften der Bezirksligastaffeln Ost, Mitte und West freien Staffelplätze werden an die jeweils best platzierte(n) Bezirksklassenmannschaft(en) der zur Bildung der jeweiligen Bezirksligastaffel vorgesehenen KVF gem. Anlage 1 zu § 43 (1) SPO vergeben. Dazu wird für alle durch die territoriale Zuordnung gem. Anlage 1 zu § 43 (1) SPO in Frage kommenden Bezirksklassenmannschaften (auch aus unterschiedlichen Bezirksklassenstaffeln) eine staffelübergreifende Rang- und Reihenfolge in Anlehnung an § 45 SPO gebildet:
    a. Punkte,
    b. Torverhältnis im Subtraktionsverfahren,
    c. Anzahl mehr erzielter Tore,
    d. Entscheidungsspiel.
    Ein Rechtsanspruch auf ein Aufstiegsrecht kann daraus nicht hergeleitet werden.


    3.4. Abstieg


    Ab dem Spieljahr 2011/2012 vollzieht sich der Spielbetrieb der Bezirksklassen gem. § 43 (1) SPO unter Verantwortung der Kreisverbände.
    Unter Berücksichtigung der nach dem Aufstieg in die Bezirksliga bzw. dem Abstieg aus der Bezirksliga verbleibenden Bezirksklassenmannschaften, entscheiden die KVF eigen-ständig zur Bildung und Strukturierung ihrer höchsten Spielklasse.

    Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, man kann sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h., man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.