[quote='huelle','index.php?page=Thread&postID=1032374#post1032374']Beschluss des SFV-Vorstands vom 14.06.2010
Auf- und Abstiegsregelung Spieljahr 2010/2011 - HERREN
3. Bezirksklassen
3.1. Zahl der Mannschaften
Im Spieljahr 2010/2011 besteht die Bezirksklasse aus 9 Staffeln (Chemnitz Staffel 1 bis 3, Dresden Staffel 1 bis 4 sowie Leipzig Staffel 1 und 2) mit jeweils 16 Mannschaften.
3.2. Aufstieg nach § 49 (1) SPO
Die 9 Staffelsieger der Bezirksklassenstaffeln des Spieljahres 2010/2011 steigen direkt in die Bezirksliga wie folgt auf:
Bezirksklasse Chemnitz Staffel 1 in die SFV Bezirksliga West
Bezirksklassen Chemnitz Staffel 2 und 3 in die SFV Bezirksliga West oder Mitte in Abhängigkeit ihrer territorialen Zuordnung lt. Anlage 1 zu § 43 (1) SPO
Bezirksklassen Dresden Staffel 1 und 2 in die SFV Bezirksliga Ost
Bezirksklassen Dresden Staffel 3 und 4 in die SFV Bezirksliga Ost oder Mitte in Abhängigkeit ihrer territorialen Zuordnung lt. Anlage 1 zu § 43 (1) SPO
Bezirksklassen Leipzig Staffel 1 und 2 in die SFV Bezirksliga Nord.
Verzichtet ein Staffelsieger auf das Aufstiegsrecht oder ist er nicht aufstiegsberechtigt, so geht das Aufstiegsrecht gemäß § 49 (1) SPO (bis maximal Platz 3) auf die nächstplatzierte, aufstiegsberechtigte Mannschaft dieser Staffel über.
3.3. Zusätzlicher Aufstieg
Die zur Staffelsollstärke von 14 Mannschaften der Bezirksligastaffeln Ost, Mitte und West freien Staffelplätze werden an die jeweils best platzierte(n) Bezirksklassenmannschaft(en) der zur Bildung der jeweiligen Bezirksligastaffel vorgesehenen KVF gem. Anlage 1 zu § 43 (1) SPO vergeben. Dazu wird für alle durch die territoriale Zuordnung gem. Anlage 1 zu § 43 (1) SPO in Frage kommenden Bezirksklassenmannschaften (auch aus unterschiedlichen Bezirksklassenstaffeln) eine staffelübergreifende Rang- und Reihenfolge in Anlehnung an § 45 SPO gebildet:
a. Punkte,
b. Torverhältnis im Subtraktionsverfahren,
c. Anzahl mehr erzielter Tore,
d. Entscheidungsspiel.
Ein Rechtsanspruch auf ein Aufstiegsrecht kann daraus nicht hergeleitet werden.
3.4. Abstieg
Ab dem Spieljahr 2011/2012 vollzieht sich der Spielbetrieb der Bezirksklassen gem. § 43 (1) SPO unter Verantwortung der Kreisverbände.
Unter Berücksichtigung der nach dem Aufstieg in die Bezirksliga bzw. dem Abstieg aus der Bezirksliga verbleibenden Bezirksklassenmannschaften, entscheiden die KVF eigen-ständig zur Bildung und Strukturierung ihrer höchsten Spielklasse.