ZitatOriginal von Nico
man beachte aber das dieses Urteil nicht in Deutschland gefällt wurde... =)
I now
ZitatOriginal von Nico
man beachte aber das dieses Urteil nicht in Deutschland gefällt wurde... =)
I now
ZitatAlles anzeigenOriginal von Warlock
keine Frage!!!
nur heisst verstehen nicht akzeptieren
in einem "Rechtsstaat" gibt es nunmal Gesetze an die sich jeder zu halten hat
und wer dagegen verstösst, gehört selbstverständlich bestraft, allerdings von gesetzes wegen und nicht durch Selbstjustiz
Verständnis für die Mutter - allemal
Akzeptanz des Urteils - auch dies
aber die Urteilsbegründung, sofgern sie denn stimmen sollte, macht mich nachdenklich
Es ist in Ordnung das Du dich über fremde Staaten mit anderen Kulturen
Gedanken machst?!
Wir in Deutschland sollten uns aber mehr Gedanken machen was bei uns passiert!
Da weise ich zuerst einmal darauf hin das wir an verschieden ,,Friedensmissionen" freiwillig beteiligt haben!
Noch zu den Täter, er ist vorbestraft wegen Vergewaltigung und vorzeitig entlassen worden!!!!!!
Apropo Rechtstaat, solange bestimmte Personen und Parteien ausserhalb jeglicher Gerichtsbarkeit stehen in Deutschland, steht dieser Rechtstaat in Frage!!!!
Der Sächsische Justizminister Mackenroth hat sich öffentlich wegen den Pannen, wo Mario M. quasi ungehindert aufs Dach türmen konnte, entschuldigt. Das sagte er bei einer Landtagsdebatte um diesen Fall und dazu noch, dass Justiz und Polizei alles daran setzen würden, damit Stephanie keine Angst mehr vor ihrem Schänder haben bräuchte.
Ob nun wirklich alles getan wird, bzw. das was der Minister versprochen hat, hoffe ich natürlich, dass es auch konsequent umgesetzt wird. Allerdings, angesichts der Tatsache, dass da immernoch irgendwelche Fachidioten im Justizwesen rumhocken, habe ich leider auch so meine Zweifel, dass wirklich alles getan wird.
Unterdessen hat der Vater des Opfers dafür plädiert, ein Untersuchungsausschuss zu dem Fall einzurichten.
Und der Anwalt, der den Kindervergewaltiger Mario M. verteidigt, wirft dem vorsitzenden Richter Befangenheit vor, und legt dementsprechenden Antrag gegen den Richter ein. Ich hoffe nicht :flehan:, dass der Verteidiger damit durchkommt, sonst könnte ein Richter kommen, der den Peiniger von Stephanie zu milde abstraft.
Gez. Ernest
Fachidioten haben im Justizwesen nichts zu suchen! :schlaumeier:
... Denn sonst könnten Schwerverbrecher zu milde bestraft werden, und dann sind sie schon nach kurzer Zeit wieder raus, und können den nächsten schlimmen Unfug begehen.
Hilfe so viele Rechtswissentschaftler auf einen Haufen 8O
Rot-Weiss
den könnte ick jetzt auch gut gebrauchen. Mir einfach die falsche Zuschauerzahl übermitteln. :wink:
Ernest
nicht der Richter alleine legt das Strafmaß fest, sondern das Strafgesetzbuch. Und egal welcher Vorsitzende das Urteil gegen dieses Subjekt spricht, wird die Höchstrafe mit Sicherheitsverwahrung aussprechen!!!
Ohne Verhandlung, kein rechtskräftiges Urteil! Guter Versuch Meister Warlock! =)
Also nochmal: Das StGb legt den Strafrahmen fest
Der Richter hat sich in diesem zu bewegen bzw. den Angeklagten freizusprechen. Und dass es eine Sicherheitsverwahrung geben wird, ist noch lange nicht raus :naja:
ZitatOriginal von Warlock
wenns so ist, warum dann noch ne Verhandlung?
Kennst doch die Deutschen, die brauchen alles schwarz auf weiß !!!
ZitatOriginal von Rot-Weiss
Also nochmal: Das StGb legt den Strafrahmen fest
Der Richter hat sich in diesem zu bewegen bzw. den Angeklagten freizusprechen. Und dass es eine Sicherheitsverwahrung geben wird, ist noch lange nicht raus :naja:
Ich bin da auch nicht hunderprozentig Sattelfest, doch vor ca. zwei Jahren wurde das Strafrecht genau um die Passus verstärkt u.a. wenn es sich um Sexualstraftaten handelt unddie Gefahr besteht das der Täter wieder rückfällig wird. und das dürfte hier ja wohl hundertprozentig der Fall sein!
ZitatOriginal von Neutraler
Ich bin da auch nicht hunderprozentig Sattelfest, doch vor ca. zwei Jahren wurde das Strafrecht genau um die Passus verstärkt u.a. wenn es sich um Sexualstraftaten handelt unddie Gefahr besteht das der Täter wieder rückfällig wird. und das dürfte hier ja wohl hundertprozentig der Fall sein!
Das kannst du doch garnicht beurteilen Andreas.
Zu Nollinger: Es hat nichts mit schwarz auf weiss zu tun, die Rechtssprechung ist keine Lappalie :neutral:
ZitatOriginal von Neutraler
Rot-Weiss
Fachlich und Objektiv mit Sicherheit nicht, doch der gesunde Menschenverstand ersetzt in dem Fall, die psychologische und psychatirische Ausbildung.
Richtig und damit die Gerichtsbarkeit nicht von Launen, Meinungen und Gefühlen beeinflusst wird, setzt die Gesellschaft hier feste Maßstäbe und Regeln an; und das ist gut so
Willst Du damit sagen, wenn ich so etwas in die Pfoten bekomme,soll ich friedfertig bleiben und Händchen halten? Ich bin zwar einer friedlichsten Menschen dieser Welt, aber ich glaube nicht das derjenige es bis ins Polizierevier schaffen würde! Denn da wäre jedem rationallem Handeln Grenzen gesetzt!
Boah diese Rechtschreibfehler immer... :sad:
Zu hypothetisch, lassen wir das, der Typ wird schon seine gerechte Strafe erhalten.
ZitatOriginal von Rot-Weiss
Zu hypothetisch, lassen wir das, der Typ wird schon seine gerechte Strafe erhalten.
Die wird er eben nicht erhalten, da die Rechtssprechung in Deutschland viel zu lasch ist.
ZitatOriginal von NOLLINGER
Die wird er eben nicht erhalten, da die Rechtssprechung in Deutschland viel zu lasch ist.
Man Nollinger ick dachte hier wär cut, die Rechtssprechung in Deutschland ist nicht zu lasch, woher nimmst du diese Erkenntnis
ZitatOriginal von Rot-Weiss
Man Nollinger ick dachte hier wär cut, die Rechtssprechung in Deutschland ist nicht zu lasch, woher nimmst du diese Erkenntnis
Weil es die Strafe die der Typ verdient nicht in der deutschen Rechtsprechung gibt !!!!
So, und jetzt belasse ich es dabei. Das ist meine Meinung dazu. Der Typ hat es gar nicht verdient, dass man sich den Kopf über ihn zerbricht ! Ende