Landesklasse 7 - 06 / 07


  • Was ist das denn? Jeder Schiedsrichter und jeder Assistent können doch zählen...... Außerdem ist die Sache eh vorbei, wenn unterschrieben ist. Einsprüche müssen doch direkt nach dem Spiel eingereicht werden oder?

    Wer bin ich - und wenn ja, wie viele?

    Einmal editiert, zuletzt von Zorro77 ()

  • Zitat

    Original von Schiri2006
    Zum einen gibt es den Protest gegen die Wertung eines Spieles, dieser ist sofort auf dem Spielformular zu vermerken und zum anderen den Einspruch, der bis vier Wochen nach dem Spiel schriftlich eingelegt werden kann, jedoch kostenpflichtig ist.


    Ach so war das. Na dann lag ich nicht ganz so falsch. Danke

  • alles schon so richtig jungs.


    1. das spielformular wurde ohne vermerke von beiden unterschrieben


    2. man kann gegen ein spielausgang kein protest einlegen, sondern nur einspruch. protest gibt es nur wenn ein regelverstoß des schiries vorliegt.


    aber ich denke auch, dass die sache vom tisch ist. beide mannschaften, wir und abtsdorf, können planen :ja: :wink: