wieder hoffnung für TeBe?!?

  • Ein wenig Licht bringt die FuWo ebenfalls in unseren Verein,sowie die grosse Überraschung das schon Sponsorengelder da sind! Alle Achtung wenn ich nur an die immer wiederkehrenden "Bettelbriefe" denke. Aber bildet Euch bitte eine eigene Meinung .
    FuWo:
    Es hat bei Tebe eine lange Tradition-jetzt scheint es so, als solle rücksichtslos damit gebrochen werden: Privates Mäzenentum von AR und Vorstand ist gegenwärtig so verpönt, das noch nicht einmal die Kosten des Insolvenzverfahrens beim Verwalter Dr, Hackländer angekommen sind.
    Der Spendenaufruf Von Herrn Schütz hat noch nicht zu den erhofften Reaktionen geführt. Hackländer geht jedoch davon aus,dass er sich auf das Wort des RA Kollegen Schütz verlassen kann. Dieser hat die Überweisung von 15000Euro bis Mittwoch zugesagt!
    Soweit erst mal die gute Nachricht!
    Im Abspann liest man dann folgendes:
    Der Vorstandsvorsitzende Bütow hat nach eigener Aussage Sponsorengelder mit einem Gesamtvolumen von 200000 Euro an der Hand-die jedoch nicht für alte Verbindlichkeiten einstehen wollen!
    So stehts in der heutigen Ausgabe der FuWo!
    Also das Insolvenzverfahren kann eröffnet werden und potente Geldgeber stehen Gewehr bei Fuß!
    Damit brauchen wir uns ja Gott sei Dank um die Zukunft des Clubs keine Gedanken mehr machen!


    (schrieb ein kollege ins Veilchenfans Forum)

  • Ich möchte Dir Deinen Optimismus nicht nehmen. Aber:


    Unterstellt des für Dich positiven Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Dies bedeutet, dass TeBe als aufgelöst gilt. Die Eintragung der Auflösung darf jedoch nicht im Vereinsregister eingetragen werden.


    *** Darauf muss geachtet werden. Im Falle von Magdeburg hat der Rechtspfleger Bockmist gebaut. Unklar sind hier die Auswirkungen. ***


    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens melden auf Aufforderung des Insolvenzverwalters (nach Mitteilung des Vereins, geordnete Buchführung vorausgesetzt - z.B. beim FSV Lok Altmark Stendal Fehlanzeige) die Gläubiger ihre Forderungen an. Das bringt schon die ersten Überraschungen, da regelmäßig die Krankenkassen und Finanzämter vorsichtshalber astronomisch hohe Summen angeben (Sie können im weiteren Verfahren ja nachlassen). Der ursprüngliche Summe der Verbindlichkeiten wird somit aufgebläht. Nunmehr muß der Insolvenzverwalter die Forderungsanmeldungen prüfen. Da geht je nach Umfang mächtig Zeit ins Land. Am Ende kommt eine Zahl heraus. Jetzt müssen die Gläubiger über einen Insolvenzplan entscheiden, d.h. das vom Insolvenzverwalter eingetriebene Geld reicht nur für eine bestimmte Quote (z.B. 10%). Damit müssen die Gläubiger einverstanden sein. Sind sie es nicht, Insolvenzverfahren gescheitert. Der Verein wird dann endgültig im Vereinsregister gelöscht. Bei Vereinen finden sich oft die Stadt oder die Gemeinde oder ein Sponsor, die Geld reinschiessen um den Gläubigern die Zustimmung abzuringen. Kommt es dann zum Insolvenzplan, kann das Insolvenzverfahren abgeschlossen werden. Der Verein muss dann nur noch im Rahmen einer Mitgliederversammlung sein Fortbestehen beschliessen.


    Nach Deinem Beitrag gibt es zwar Geld, was aber nicht für einen Insolvenzplan zur Verfügung stehen soll. Das klingt nach einem langen Siechtum mit einer Löschung von TeBe im Vereinsregister.


    Bis gestern Abend hätte ich behauptet, das war´s. Da ich aber die Verbandsgerichtsverhandlung vom 1. FC Lok Stendal am Mittwoch vorbereitet habe, scheint es hier aber noch einen anderen Weg zu geben. Ist für mich kein kleiner Funken Hoffnung für Dich. Wenn die Funktionäre bereits am Mittwoch positiv entscheiden, sage ich Dir so schnell wie möglich an dieser Stelle wie es geht (nicht gehen kann!). Andernfalls muss Du vielleicht bis zur zivilgerichtlichen Entscheidung warten. Verstehe bitte, dass für mich im Moment nur Stendal zählt und ich den Weg nicht aufzeige. Gehe aber davon aus, dass er in vollem Einklang mit den DFB- und NOFV-Ordnungen, -Satzungen steht. Zum Kapieren brauchst Du einen Rechtsanwalt und einen Steuerberater. Schau Dich also schon mal um.


    Halt die Ohren steif.

  • Es tut mir leid, dass ich nicht mehr vor einer dringenden privaten Verpflichtung mit längerer Abwesenheit zur Erläuterung gekommen bin.


    Zwischenzeitlich ist aber das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Dennoch hier der Weg, da er meines Erachtens (fehlende Buchhaltung!!!) ggfs. zu beschreiten wäre:


    1. Der DFB und damit für alle Mitgliedsverbände schreiben in ihren Satzungen vor, dass ausschließlich GEMEINNÜTZIGE Vereine am Spielbetrieb teilnehmen.
    2. Dies bedeutet, dass steuerliche Vorschriften der Abgabenordnung (AO) sowie das Körperschaftsteuergesetz (KStG) greifen um die GEMEINNÜTZIGKEIT sicherzustellen.
    3. Ein NICHTrechtsfähiger Verein kann gem. § 3 KStG alter wie neuer Fassung gemeinnützig sein.
    = eine Eintragung in das Vereinsregister ist nicht erforderlich. Diese bedeutet nur die Rechtsfähigkeit für einen Verein.
    4. Gliedert sich eine Fussballmannschaft aus einem Verein unter Gründung eines neuen Vereins (der die Vorschriften für den Spielbetrieb seines zuständigen Verbandes erfüllt) unter Zustimmung des alten Vereins aus, ist diesem Verein die Spielberechtigung für die Spielklasse des alten Vereins zu erteilen. (Siehe hierzu § 16? der Satzung des Hessischen Fußballverbandes)


    Mit der Insolvenz ist TeBe NICHTrechtsfähig geworden. Mehr ist nicht passiert. Wohlmöglich geht aber die Gemeinnützigkeit verloren; dann ist PUSTEKUCHEN. Dazu gibt es genügend Rechtsprechung der Finanzgerichte. LIES NR.4 GENAU DURCH UND SPRECH RECHTSANWALT UND STEUERBERATER AN.