Kurze Vorgeschichte:
im Jahre 2002 (oder so - ?) wird im Zuge der obligatorischen finanziellen Misere die Fußballabteilung aus dem Gesamtverein Wiener-Sport-Club (WSC) ausgegliedert. Es entsteht der Wiener Sportklub (WSK), je nach Lust und Laune mit dem bei unseren Nachbarn so beliebten Sponsorennamen ganiert.
Dabei kommt es jetzt zu ganz natürlichen Abwehrreaktionen im Fanbereich, es gibt also WSCer und WSKer.
(eventuelle Ungenauigkeiten oder sogar sachliche Fehler dürfen korrigiert werden, ich bin bei aller Sympathie nicht sehr dicht dran)
Jedenfalls, jetzt geht es endlich los, findet sich im Forum der Freunde der Friedhofstribüne ein Thread, wo es um diese thematik geht, und da findet sich folgender schöner Beitrag, den ich hiermit zitiere:
ZitatAlles anzeigenOriginal von Martin D.
Als der WSC vor einigen Wochen einen offenen Mitgliedsbeitrag gerichtlich einklagte, verantwortete sich der säumige Beklagte, ein WSK-Anhänger, vor dem BG Hernals damit, daß er dem Sport-Club keinen Beitrag schulde, weil dieser ja 2002 den Fußballbetrieb eingestellt hätte. Als ihn die Richterin auf die juristische Unhaltbarkeit dieser Argumentation hinwies, verfiel der Herr plötzlich darauf, zu behaupten, daß er niemals Mitglied des WSC geworden wäre. Dies erstaunte den anwesenden Prozeßvertreter des Sport-Club, selbst Anhänger des WSC, um so mehr, als der Herr Beklagte nicht bloß gewöhnliches Mitglied gewesen war, sondern sogar der Vereinsleitung des Vereins angehört hatte. Da nun der Herr Beklagte ein T-Shirt mit dem WSC-Wappen trug, fragte ihn der Klagevertreter, wie er derartiges mit einer solchen Unwahrheit zu Lasten des Wiener Sport-Club vereinbaren könne; weil der WSC aber selbst vor Gericht nicht mit jedem zu tun haben solle, schlage er, der Klagevertreter, vor, daß er den Prozeß trotzdem auf der Stelle ruhen lassen und den offenen Mitgliedsbeitrag des Beklagten aus eigenen Mitteln als Spende an den Sport-Club zahlen werde, wenn dieser dafür auf der Stelle das entehrte WSC-T-Shirt ausziehe und es – von ihm als Träger im wahrsten Sinne befreit – dem von ihm verleugneten Verein überlasse. Zuerst lehnte der Herr Beklagte diesen Vergleichsvorschlag mit der mürrischen Begründung ab, daß er seinerseits genauso gut den Klagevertreter auffordern könne, sich seiner Unterwäsche zu entledigen. Als der Klagevertreter aber daraufhin erwiderte, daß er das jederzeit täte, wenn diese die Buchstaben „WSK“ trüge, was aber versprochenermaßen nicht der Fall wäre, und die Richterin sich seufzend dem für den Beklagten Unheil drohenden Fortgang des Prozesses widmen wollte, kam die plötzliche Wende zu Gunsten des T-Shirts. Der Beklagte entledigte sich seiner mit der gemurmelten Bemerkung „Is wuarscht, es gfallt ma eh nimmer!“ und stand so - die ganze Herrlichkeit seiner treuen WSK-Brust nur mehr durch ein ärmelloses Unterleibchen verhüllt - vor der verblüfften Frau Rat. Die Moral der Geschichte? Wer als WSK´ler gegen den Wiener Sport-Club prozessiert, verliert –zumindest – sein Hemd.
Mit freundlichen Grüßen
MD
P.S.: Das gerettete T-Shirt wurde von der lieben Frau des Klagevertreters unter Protest – sie wollte es wegwerfen - gründlichst gewaschen und ruht nunmehr selig im „Archiv des Wiener Sport-Club“, Abteilung „Prozeß-Beute“.