§ 5 Spielberechtigung von Spielern innerhalb verschiedener Mannschaften eines Vereins/Abteilung
1. Ein Spieler einer unterklassigen Mannschaft kann ohne Wartefrist in einer höherklassigen Mannschaft seines
Vereins zum Einsatz kommen.
2. Nach jedem Einsatz eines Spielers in einem Pflichtspiel einer höherklassigen Mannschaft ist ein Mitwirken in
einem Pflichtspiel in einer unterklassigen Mannschaft seines Vereins erst nach einer Wartefrist von 2 Tagen
möglich.
3. Für die letzten vier Spieltage des gültigen Rahmenterminplanes gilt jedoch für alle Vereine, dass nach einem
Einsatz eines Spielers in einer höherklassigen Mannschaft seines Vereins ein Einsatz in einer unterklassigen
Mannschaft seines Vereins erst nach einer Wartefrist von zehn Tagen (Land) bzw. fünf Tagen (Kreis) möglich
ist. Dies gilt auch für in dieser Zeit und nachfolgend stattfindende Pflichtspiele.
4. Die Wartefrist entfällt generell für den Einsatz in Freundschaftsspielen und für Spieler, die am 01.07.
das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
5. Der Tag nach dem Spiel ist der erste Tag der Wartefrist, auch wenn danach eine Spielpause oder Spielsperre
folgt.
6. Zur Einhaltung der Regeln der sportlichen Fairness sind in Pflichtspielen ( siehe § 14 SpO) unterklassiger
Mannschaften nicht mehr als 3 Spieler aus höherklassigen Mannschaften einzusetzen.
Spieler höherklassiger Mannschaften in diesem Sinne sind Spieler, die mindestens 50 % der Pflichtspiele des
laufenden Spieljahres in höherklassigen Mannschaften zum Einsatz kamen.