Beiträge von Insider 7

    Einheit Kamenz-SpVgg Hoyerswerda 1:1


    DSC 98-Stahl Freital 3:0 (mit René Groß !!)


    SV Wesenitztal-FSV Oppach 1:2


    Königswartha-Bad Muskau 0:2


    Heidenauer SV-SV Großpostwitz/Kirschau 4:1


    Bischofswerda-Neustadt-Hohwald 2:0


    Dynamo Dresden3.-Meißner SV 2:2


    FV Dresden Nord2.-Radebeul 1:3

    @ compurobbie: Ich denke Du hast mit Juristerei zu tun. Hör doch mal mit allgemeinen Bla Bla auf.
    Zitat:
    "...indem persönliche Strafen der nicht durch Ligazugehörigkeit, sondern durch Leistung (!), nämlich den Kreispokalsieg, in Bezirkspokalspielen keine Anwendung finden. Diese Spiele zählen auch nicht bei der Abgeltung der Strafe (ist wichtig für die folgenden Ligapartien!)...."
    Wo nimmst Du das her. Es steht in § 82 nichts über die Anwendung persönlicher Strafen. Wenn Rotation jetzt nach dDeiner Argumentation handelt, Schade und Gute Nacht. Nenn mal Roß und Reiter wo steht das. Will gerne dazu lernen.
    Auch ist es völlig egal was Anfang der neunziger Jahre mal rausgegeben wurde. Man entwickelt sich weiter.


    Möge im Pokal der Bessere den Pott holen.

    So nun möchte ich mal versuchen Licht ins Dunkel zu bringen und meine Sichtweise darstellen. Das es immer welche geben wird die was anderes sehen ist mir dabei klar und es soll ein Versuch sein etwas darzustellen in sachlicher Form und nicht Überheblich sein.


    Sachverhalt:
    Spieler P der Mannschaft R erhält in einem Pflichtspiel der Stadtliga eine Matchstrafe (gelb/rote) Karte. Das nächste Spiel dieser Mannschaft ist ein Pokalspiel des Bezirksverbandes gegen Mannschaft O, in welchem er mitspielt. Mannschaft R hat sich als Kreispokalsieger für diesen Wettbewerb qualifiziert und bisher auch erfolgreich daran teilgenommen. Nach dem Spiel reichen die Verantwortlichen von Mannschaft O Einspruch ein wegen unberechtigtem Mitwirken des Spieler P der Mannschaft R in besagtem Pokalspiel.
    Wie ist die Rechtslage?
    Hat der Einspruch der Mannschaft O? Erfolg.
    Formelle Voraussetzungen werden als gegeben angesehen.


    Lösung:
    Zunächst erst einmal zu den einschlägigen Rechtsnormen. Diese befinden sich unten als Anlage.
    In § 40 (3) SpO des SFV ist geregelt, dass Bezirksverbände in ihrem Teil 3 (Spiele auf Bezirksebene), die Kreisverbände in
    ihrem Teil 4 (Spiele auf Kreisebene) ergänzende Bestimmungen treffen können.
    In § 41 SpO des SFV wird ausgesagt was Pflicht und was Freundschaftsspiele sind. Ob man nun dies in Teil III der Spielordnung § 82 des Bezirksverbandes noch einmal regeln muß kann aus meiner Sicht dahingestellt bleiben. Folgender Wortlaut finet sich dort:


    1) Pflichtspiele auf Bezirksebene sind:
    b) Spiele um die Bezirkspokale der Frauen, Herren, Juniorinnen und
    Junioren (der Bezirksliga), (der Bezirksklassen außer Aufsteigern) und (den Fußballkreispokalsiegern)
    (Diese Regel ist für mich eigentlich klar.)


    Es ist eine Aufzählung der einzelnen Teilnehmer, welche sind:
    Frauen der Bezirksliga
    Herren der Bezirksliga
    Juniorinnen und Junioren der Bezirksliga


    Frauen der Bezirksklassen
    Herren der Bezirksklassen
    Juniorinnen und Junioren der Bezirksklassen
    allerdings außer die Aufsteiger aus den Kreisligen. Diese sind nicht teilnahmeberechtigt


    und
    den Fußballkreispokalsiegern


    Daraus ergibt sich das Mannschaft O als Bezirksligist und Mannschaft R als Kreispokalsieger hier ein Pflichtspiel zu absolvieren hatten.
    Hilfsweise mal anders gefragt was soll es sonst sein? Welche Konsequenz hätte ein Nichtantreten für eine der beiden Mannschaften? Ein Freundschaftspiel scheidet als Alternative auch aus, siehe unten § 82 (2) Teil III SpO iVm. § 41 (3) SpO des SFV.
    (Wenn dennoch Zweifel bestehen, was sonst durchaus mal vorkommen kann, so ist nach der RVO den Ordnungen der übergeordneten Verbände der Vorrang zu geben.)


    Spieler P der Mannschaft R hat nun im vorhergehenden Pflichtspiel seiner Mannschaft eine Matchstrafe, laut Sachverhalt, erhalten.


    Einschlägige Rechtsnorm ist hier § 58 SpO des SFV. In § 58 (1) heißt es:


    ...b) Die Spielerin/der Spieler ist für den Rest der Spielzeit dieses Spieles und das darauf folgende Pflichtspiel dieser Mannschaft gesperrt. An diesem Spieltag tritt gleichzeitig eine generelle Sperre für ein Pflichtspiel einer jeden anderen Mannschaft seines Vereines in Kraft. Dabei ist das Wochenende Freitag bis Sonntag einschließlich sich direkt
    anschließender Feiertage im Sinne dieser Regelung als Spieltag zu betrachten.


    Auf diesen § wird von Seiten des Ansetzers in seinen Ansetzungen am Schluß immer noch mal explizit hingewiesen, da diese Regelung neu ist.
    Jeder Verein erhält diese Ansetzungen schriftlich zugeschickt.
    Der Spieler P war also für den Rest der Spielzeit und das darauf folgende Pflichtspiel, welches hier unstreitig das Pokalspiel gegen Mannschaft O war, gesperrt.


    Gemäß § 56 (7) ist eine Spielerin/ein Spieler mit einem gültigen Spielerpass in folgenden Fällen nicht
    spielberechtigt:
    a) während einer Sperrfrist. Diese ist hier gegeben.


    Ergebnis:
    Das Pokalspiel zwischen Mannschaft R und Mannschaft O war nach den Regeln der Spielordnung des SFV auch im Teil III ein Pflichtspiel. Der Spieler P war aufgrund der erhaltenen Matchstrafe gemäß § 58 und § 56 SpO des SFV für diesen Spiel gesperrt und wirkte unberechtigt mit.


    Gemäß RVO war der Spieler und der Verein nun zu bestrafen.




    § 40
    Allgemeines
    (1) Alle Fußballspiele von Mannschaften des Sächsischen Fußball-Verbandes (SFV), der Bezirksund
    Kreisverbände und ihren Vereinen sind entsprechend Teil 1 - Allgemeinverbindlicher Teil -
    dieser Spielordnung durchzuführen.
    (2) Die Spielregeln der FIFA, UEFA und die im Allgemeinverbindlichen Teil der Spielordnung des
    DFB festgelegten Bestimmungen sind verbindlich.
    (3) Die Bezirksverbände können in ihrem Teil 3 (Spiele auf Bezirksebene), die Kreisverbände in
    ihrem Teil 4 (Spiele auf Kreisebene) ergänzende Bestimmungen treffen.


    § 41
    (1) Der Spielbetrieb gliedert sich in Pflicht- und Freundschaftsspiele. Für jedes Spiel ist ein
    Spielbericht auszufüllen.
    (2) Pflichtspiele sind alle Meisterschafts-, Aufstiegs-, Entscheidungs- und Pokalspiele sowie alle
    sonstigen vom jeweiligen Verband organisierten Spiele.
    (3) Freundschaftsspiele sind zwischen den Vereinen organisierte Spiele. Das gilt auch für
    Mannschaften des Breitensports.
    (4) Geben Vereine Spiele an Sponsoren ab, so werden sie von ihren Verpflichtungen entsprechend
    der Satzung und Ordnungen des jeweiligen Verbandes nicht entbunden.
    (5) Dopingkontrollen sind in allen Spiel- und Altersklassen nicht vorgesehen.


    § 56
    ....
    Spielerlaubnis
    (7) Eine Spielerin/ein Spieler mit einem gültigen Spielerpass ist in folgenden Fällen nicht
    spielberechtigt:
    a) während einer Sperrfrist
    b) während einer Wartefrist
    c) nach Feldverweis auf Dauer bis zur Entscheidung durch das Sportgericht für jeglichen
    Spielbetrieb,
    d) wenn diese/dieser nicht als Auswechselspielerin/-spieler vor dem Spiel auf dem
    Spielbericht eingetragen wurde.


    § 58
    Verwarnungen und Spielsperren
    (1) Im Herren-, Frauen- und Jugendspielbetrieb (Großfeld) wird das Vorzeigen der gelben und
    roten Karte angewandt.
    a) wenn eine Spielerin/ein Spieler nach einer ersten Verwarnung durch Vorzeigen der gelben
    Karte im gleichen Spiel ein weiteres Mal hätte verwarnt werden müssen, so ist sie/er vom
    Schiedsrichter durch Vorweisen der gelben und roten Karte des Feldes zu verweisen.
    b) Die Spielerin/der Spieler ist für den Rest der Spielzeit dieses Spieles und das darauf
    folgende Pflichtspiel dieser Mannschaft gesperrt. An diesem Spieltag tritt gleichzeitig eine
    generelle Sperre für ein Pflichtspiel einer jeden anderen Mannschaft seines Vereines in
    Kraft. Dabei ist das Wochenende Freitag bis Sonntag einschließlich sich direkt
    anschließender Feiertage im Sinne dieser Regelung als Spieltag zu betrachten.
    c) Die in diesem Spiel erhaltene Verwarnung (gelbe Karte) gilt als verbraucht und wird nicht
    registriert.


    § 81 Geltungsbereich
    Der Teil 3 dieser Spielordnung regelt die Vorbereitung und Durchführung der Spiele
    auf der Ebene des BVF Dresden.


    § 82 Begriffsbestimmung
    (1) Pflichtspiele auf Bezirksebene sind:
    a) Spiele der Bezirksliga und -klassen der Frauen, Herren, Juniorinnen
    und Junioren, die diese zur Ermittlung der Meister und Staffelsieger
    in Staffeln oder mittels Entscheidungsspielen austragen;
    b) Spiele um die Bezirkspokale der Frauen, Herren, Juniorinnen und
    Junioren der Bezirksliga, der Bezirksklassen außer Aufsteigern und
    den Fußballkreispokalsiegern;
    c) Turnierspiele zur Ermittlung des Hallenmeisters der Frauen, der
    Herren, Juniorinnen und Junioren entsprechend gesonderter
    Ausschreibungen.
    (2) Neben den Pflichtspielen gibt es Freundschaftsspiele / Turniere und
    Hallenspiele der Bezirksliga- und Bezirksklassenmannschaften.

    So was regt mich einfach nur auf.
    Wenn man nach 500 Fällen keine Ahnung hat, dann mach was anderes. Ich bin bestimmt kein Freund vom Sportgericht des BVF DD. Aber hier haben sie die einzige Entscheidung getroffen, welche anwendbar ist. Lies einfach mal richtig die §§ und gut.
    Zu dem E-Jugend Thema: Es gibt keine 10 Tage Sperre. 8o Es gibt § 68 - Verletzung der sportlichen Fairness. Wo soll die hier verletzt sein. Im SVFD wird nur in einer DB von in der Regel ist die sportl. Fairness verletzt gesprochen. Ist aber hier nicht die Regel. Selbst wenn man es annehmen würde, wer sagt, dass das Spiel anders gewertet wird. Wenn es anders gewertet wird dann sind wir beim Einsatz von unberechtigten Spielern und wieder beim Oppach Thema.
    Mann oh man jeder legt es sich so wie er es braucht. :nein:
    Das ist das letzte von den Leuten bei Rotation.
    In dem Alter - E-Jugend - sollte doch egal sein wer spielt; es wird auf dem Platz entschieden.
    Wenn die Truppe von Rotation an dem Tag einen schlechten erwischt und die anderen mal gut drauf sind, ist es mal so. Vor dem Spiel war doch die Konstellation klar.
    Ihr könnt doch nicht einmal so und einmal so argumentieren. Zumal es an drei Kindern aufgehangen wird. Einfach nur peinlich.
    Auch wenn das Sportgericht für Euch entscheiden kann, der moralische Sieger heißt hier DSC (im anderen Spiel natürlich Rotation). Ihr regt mich nicht auf, Ihr nicht !! :biggrin: