Zitat: Wo steht das? Meiner Meinung nach ist § 82 gar nicht gültig.
Wieso ist §82 deiner Meinung nach nicht gültig? Gesetzes- und Regelwerke enthalten nur gültige Paragraphen. Wenn nun dieser Paragraph einem anderen widerspricht, ist das kein Beweis seiner Ungültigkeit, sondern vielmehr der Nachweis, daß die Spielordung nicht eindeutig ist. Dies ist weder die Schuld vom FSV noch von Rotation, so daß ich mir nicht vorstellen kann, wie das Sportgericht zu einem Urteil kommen will, ohne den Verdacht zu erwecken willkürlich nach subjektivem Empfinden zu entscheiden (was nun wahrich nichts mit Gerechtigkeit und/ oder Fairness zu tun hat).
Aus meiner Sicht kann man weder Rotation noch Oppach die Schuld zuweisen, da beide Vereine wahrscheinlich nach den Ihnen bekannten Regelungen gehandelt haben. Deshalb gibt es nur einen Weg aus diesem Dilemma: Die Schuld ist durch den BVF anzuerkennen und das Spiel so zu werten, wie es ausgegangen ist (2:1), weil das die einzigste Entscheidung ist, die auf sportlichem Weg erzielt wurde. Sportgerichtsurteile die im Nachhinein den einen oder anderen Paragraphen für ungültig erklären sind unseriös.
Wenn es nun doch zur Bestätigung des ersten Urteils kommen sollte, kann man Rotation nur wünschen, daß sie mit aller Standhaftigkeit und unter Ausnutzung sämtlicher Rechtsmittel gegen solcherlei Willkürentscheidungen vorgehen werden, ansonsten verkommt der von uns so geliebte Sport zu einer Glückslotterie ohne Regelsicherheit.
Noch ein kleiner Nachtrag für alle, die mir so gern Beleidigungen an den Kopf werfen:
1.) Ich habe keine Vereinsbrille auf - bin eher neutral, was die beiden Vereine angeht.
2.) Ich bin ebenfalls kein "Süsser" - ich glaube, dass selbst Webster einen fast 2m Mann nicht wirklich als süß bezeichnen kann.
3.) Was in meinen Kopf rein geht ist anatomisch vorbedingt, beruht zumeist auf sachlichen Fakten und läßt sich nicht von subjektiver Meinungsmache aus irgend einem Forum beeinflussen.
4.) Foren sind dazu da, seinen Standpunkt zu vertreten. Beleidigungen gehören da nicht hinein.