Beiträge von tommy86

    genau dort stehts. hab mal den paragraphen 14 (3) kopiert, damit nich jeder nachschauen muss. somit wisst ihr auch was ihr zahlen müsst


    3.1.1 Ersatz der Zustimmung zum Vereinswechsel durch Zahlung einer Ausbildungs- und
    Förderungsentschädigung bei Vereinswechseln von Amateurspielern.
    Bei Abmeldung des Spielers bis zum 30.06. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis
    bis zum 31.08. kann die nicht Zustimmung des abgebenden Vereins durch den Nachweis
    über die Zahlung der nachstehend festgelegten Ausbildungs- und
    Förderungsentschädigung ersetzt werden.
    Die Höhe der Entschädigung richtet sich grundsätzlich nach der
    Spielklassenzugehörigkeit der ersten Mannschaft des aufnehmenden Vereins in dem
    Spieljahr, in dem die Spielerlaubnis für Pflichtspiele erteilt wird. Bei einem
    Vereinswechsel nach dem 01.05. gilt die Spielklasse der neuen Saison.
    SPIELORDNUNG des LFV M.-V. 16
    Die Höhe der Entschädigung beträgt bei Spielern der
    1. Regionalliga 5.000,00 €
    2. Amateuroberliga 3.750,00 €
    3. Verbandsliga 2.500,00 €
    4. Landesliga 1.500,00 €
    5. Bezirksliga 750,00 €
    6. Bezirksklasse 500,00 €
    7. Kreisspielklassen 250,00 €

    musst mal auf der homepage des lfv-mv schauen.


    für mecklenburg hab ich jetzt so fix keine beispiele gefunden. also mal nen Beispiel aus Hessen, welches auch ganz gut passt:


    Zur selben Zeit wechselt ein Spieler vom Kreisliga A-Verein H zu dem ebenfalls in der Kreisliga A spielenden Verein K. Der Spieler war für Verein H erst ein Jahr spielberechtigt. Verein K hat keine Jugendmannschaft.An sich würden hier 500,- € anfallen. Allerdings liegt ein Erhöhungstatbestand(+50%), nämlich die fehlende Jugendmannschaft sowie ein Reduzierungstatbestand(-50%), die Spielberechtigung war weniger als 18 Monate, vor. Daher heben sich diese beiden Beträge auf, so daß es beim Ausgangsbetrag von 500,- € bleibt.

    Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied mit einem Urteil am 10.05.05, dass Bundesligisten und Vereine aus dem Semi-Profi-Bereich kein Geld an den abgebenden Club zahlen müssen, wenn sie einen Amateurspieler unter Vertrag nehmen.


    Die Regelungen in den unteren Spielklassen sind nicht betroffen, nur Bundesliga und Semi-Profi-Bereich. Somit gibt es die Ausbildungsentschädigung noch. :schlaumeier:


    oder lieg ich da falsch!?

    dat wars schon? naja, reicht ja auch erstmal. aber dann haben wir ja jetzt neuerdings 3 reguläre stürmer. da werden meine einsätze vorne wohl weniger werden :cry:

    Zitat

    Original von Hausi
    Hotte


    einfach mal auf den Wohnort bei Ronaldo sehen


    Jan 3 Mann von der ersten?? Tino, Mario, Holger, Tom, Markus, Osram, Hausi sind meiner Meinung nach 7. Aber egal:-)
    NWM-Scorer: Uns hat es auch Spaß gemacht. Und 6 Tore waren doch okay für die Zuschauer


    da wir ja noch nicht die neue saison haben ist Marcus jawohl noch II. =)
    und osram ist doch auch II. gemeldet, oder nicht? (hat ja auf jeden fall die meisten spiele mitgemacht)


    aber dann hat man ja jetzt bald nen auto voll, die von Rostock nach Kröpelin pendeln... :cool:

    wie, du kennst schon vorbereitungsspiele!? na toll.
    was is denn eigentlich mit unseren Neuzugängen? kann man die schon verkünden, oder sind noch keine pässe da?

    genau! und deswegen bin ich REGELMÄßIG beim training!!!! :ja:
    Wir haben ja jetzt schließlich auch noch nen Torwart aus der A-Jigend bekommen. Da muss ich ja jetzt auch um meinen Stammplatz kämpfen und ordentlich trainieren. :!: :schaf: :halloatall: