genau dort stehts. hab mal den paragraphen 14 (3) kopiert, damit nich jeder nachschauen muss. somit wisst ihr auch was ihr zahlen müsst
3.1.1 Ersatz der Zustimmung zum Vereinswechsel durch Zahlung einer Ausbildungs- und
Förderungsentschädigung bei Vereinswechseln von Amateurspielern.
Bei Abmeldung des Spielers bis zum 30.06. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis
bis zum 31.08. kann die nicht Zustimmung des abgebenden Vereins durch den Nachweis
über die Zahlung der nachstehend festgelegten Ausbildungs- und
Förderungsentschädigung ersetzt werden.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich grundsätzlich nach der
Spielklassenzugehörigkeit der ersten Mannschaft des aufnehmenden Vereins in dem
Spieljahr, in dem die Spielerlaubnis für Pflichtspiele erteilt wird. Bei einem
Vereinswechsel nach dem 01.05. gilt die Spielklasse der neuen Saison.
SPIELORDNUNG des LFV M.-V. 16
Die Höhe der Entschädigung beträgt bei Spielern der
1. Regionalliga 5.000,00 €
2. Amateuroberliga 3.750,00 €
3. Verbandsliga 2.500,00 €
4. Landesliga 1.500,00 €
5. Bezirksliga 750,00 €
6. Bezirksklasse 500,00 €
7. Kreisspielklassen 250,00 €