ZitatOriginal von mk2001dresden
dafür muß er aber auch länger als 1 Jahr bei dem Verein schon sein und das ist er nicht. :cool:
hier mal ein Zitat
Zitat3. 10% der Ausbildungsentschädigung gemäß Nr. 2. errechneten Ausbildungsentschädigung
stehen dem Verein zu, für den der Spieler erstmals im Bereich des
DFB und nachweisbar drei Jahre ununterbrochen spielberechtigt war (Vaterverein); dies gilt nicht für Spielerinnen.
Quelle: Ausbildungsentschädigung für den Amateur, der bis zur Vollendung des 23.
Lebensjahres Nicht-Amateur ohne Lizenz wird oder der als Nicht-Amateur ohne
Lizenz zu einem anderen Verein ohne Statusveränderung wechselt
§ 23a Spielordnung des SFV vom 01.07.2003
Zitatende
sind also sogar 3Jahre nachdem dem SC erst was zusteht ![]()