Zitat von »Faker«
aus den "Amtlichen Mitteilungen" des NOFV
Zitat
Urteile vom 23.10.2015
Der Verein Tennis Borussia Berlin wird wegen des Einsatzes nicht spielberechtigter Spieler in neun Fällen gemäß S 31 Nr. 1. g) der Rechts- und Verfahrensordnung des NOFV zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 750,- € verurteilt.
Was ist da los??
Um welche Spieler handelt es sich denn??
Welche sind die besagten Spiele/ Fälle??
Die Urteile der Verbände werden immer kurioser und peinlicher!
Wie können Partien in denen "nicht spielberechtigte Spieler" zum Einsatz kamen in der Wertung bleiben??
Zumal in "neun!!! Fällen" , unglaublich
Da sollten sich die betroffenen Vereine zusammen finden und dagegen vorgehen!
War das nicht mal so, das wenn nicht spielberechtigte Spieler eingesetzt wurden, die Spiele als verloren gewertet wurden?
Ich frage mich auch, wie 9! Spiele einfach so durchgehen. Unglaublich!!! Und 750Euro Strafe - ist nen Witz!?
Ein Witz ist eher das, was hier geschrieben wird. Es wird ein Urteilstenor bewertet - ohne den Sachverhalt zu kennen.
1. Wo steht denn, dass es sich um 9 Spiele handelt? Im Extremfall waren neun Spieler in ein und demselben Spiel nicht spielberechtigt = 9 Fälle.
2. Wer sagt, dass es sich um die Oberligamannschaft handelt? Die Futsal- sowie mehrere Jugendmannschaften unterliegen auch dem NOFV.
3. Selbst wenn es Pflichtspiele gewesen sein sollten, so gibt es ein Ding, welches sich Bestandskraft oder Rechtskraft nennt. Die beträgt m.E. zwei Wochen nach Spieltagsende. Wenn Verband und/oder Gegner kein Verfahren einleiten, soll am Ergebnis nicht mehr gerüttelt werden. Ansonsten würden Wettbewerbsverzerrungen eintreten, die schwerer wiegen als eine unbemerkte Verfehlung in Form einer nicht vorhandenen Spielberechtigung.
Dann gibt es halt eine Geldstrafe. Für die gilt die Frist nicht.
Ich sehe jetzt keinen Skandal. Aber mein Arzt hat mir auch verboten, Sachen oberflächlich zu betrachten.