Beiträge von Sokratis

    In der Wechselperiode II beträgt die Sperre bei Anmeldungen ohne Freigabe des abgebenden Vereins sechs Monate ab dem letzten Pflichtspiel, nachzulesen auf http://www.fsa-online.de/upload/Wechselperiode_II-1213.pdf, Herr Kerzel ist also ab dem 04.04.2013 für Gnadau spielberechtigt für Pflichtspiele...

    In der Wechselperiode II kann es ohne Freigabe böse Überaschungen geben!!!


    3.3 Abmeldung in der Zeit zwischen dem 1.7. und dem 31.12. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.1. (Wechselperiode II) .
    Stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel zu, wird die Spielerlaubnis für Pflichtspiele ab Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens zum 1.1. erteilt.
    Stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel nicht zu, kann die Spielerlaubnis für Pflichtspiele erst zum 01.11. des folgenden Spieljahres erteilt werden. § 7 (g) der SpO des FSA bleibt unberührt.