Zitat. . . da es nun andere Menschen entscheiden müssen, wie mein Strafmaß aussieht.
diese anderen Menschen nennen sich Sportgericht, da die Kompetenzen des Staffelleiters bei weitem nicht ausreichen für diese saublöde Sache. Nach Rechts- und Verfahrensordnung Anhang 1 (1i) "wegen Tätlichkeit gegen Spieler oder Zuschauer" jeweils 6 Spiele Mindestsperre. Macht zusammengemauschelt ca. 9 bis 10 Spiele. Die Entschuldigung des Teams und des Sünders könnten durchaus 1 bis 2 Spiele Nachlaß geben. Wenn das SpGer dann noch Anhang 1 (2) "Wenn der Spieler nachweisbar unmittelbar vor seinem Verstoß Opfer einer sportwidrigen Handlung geworden ist . . ." zur Anwendung bringt, könnte sich das Ganze im Rahmen von 8 Spielen bewegen. Aber nicht vergessen: "Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand." Wie auch immer: Bis Ende November dürften die Töppen im Schrank bleiben.
War es das wert?