Bevor die Diskussion los geht:
Der wechselwillige Spieler muß sich bis zum 30.06. bei seinem alten Verein abgemeldet haben.
Wenn dann der alte Verein dem Wechsel nicht zustimmt(Kreuz bei nein), kann der neue Verein durch Zahlung einer festgelegten Entschädigungssumme dieses Nein in ein Ja umwandeln. Er muß die Zahlung der Summe dem Landesverband mitteilen, dann ist der Spieler sofort spielberechtigt. Die Ablösesummen sind festgelegt, z.B. von Landesklasse in Landesklasse 750,-. Es gibt noch Auf- oder Abschläge wenn der aufnehmende Verein keine Nachwuchsmannschaften auf Großfeld hat oder der wechselnde Spieler jünger wie 21 Jahre ist. Natürlich können sich die Vereine auch intern auf eine Summe einigen. Beginn der Sperre ist immer das letzte Spiel welches der Spieler für seinen alten Verein bestritten hat.
Wer es ganz genau wissen will, einfach da nachlesen (Quelle FLB)
http://www.flb.de/db/download/524/Spielordnung12-05-2011.pdf
Also einfach so wechseln ist nicht mehr.
Vollkommen Richtig, es ist egal ob der Spieler zum 30.06.2011 ausgetreten ist, eine Ablöse wird fällig sobald der abgebende Verein nicht seine zustimmung erteielt (Kästchen auf der Rückseite des Passes) und dann wird, wenn der Vorgang nicht bis spätestens 31.08.2011 geklärt ist, der Spieler für 6 Monate gesperrt, so sind die Regularien siehe Link. Natürlich ist eine Ablöse nicht zwingend notwendig soll heißen wenn der abgebende Verein seine Zustimmung zum Wechsel gibt, ist alles klar.
@ Gackebein, nein soll es nicht, jedoch wolltest du doch wissen wo ich lebe.