zum Protest von Empor Löbau:
Man stützt sich dabei auf § 68 (4) der Spielordnung des SFV :
"Eine Spielerin/ein Spieler mit einem gültigen Spielerpass ist darüber hinaus in einer unteren Mannschaft
nicht spielberechtigt, wenn sie/er in mehr als der Hälfte der Meisterschaftsspiele der höherklassigen
Mannschaft mitgewirkt hat (dazu zählen auch Spieler, die am 01.07. das 23.Lebensjahr noch nicht
vollendet haben):
‐ zwischen deren 1. und 2. Halbserie (vorgezogene Meisterschaftsspiele der 2. Halbserie im
gleichen Kalenderjahr lt. Rahmenterminplan zählen zur 1.Halbserie, aber keine Nachholespiele)
‐ nach deren letzten Spiel der 2. Halbserie"