Beiträge von der_07er

    zum Protest von Empor Löbau:


    Man stützt sich dabei auf § 68 (4) der Spielordnung des SFV :


    "Eine Spielerin/ein Spieler mit einem gültigen Spielerpass ist darüber hinaus in einer unteren Mannschaft
    nicht spielberechtigt, wenn sie/er in mehr als der Hälfte der Meisterschaftsspiele der höherklassigen
    Mannschaft mitgewirkt hat (dazu zählen auch Spieler, die am 01.07. das 23.Lebensjahr noch nicht
    vollendet haben):
    ‐ zwischen deren 1. und 2. Halbserie (vorgezogene Meisterschaftsspiele der 2. Halbserie im
    gleichen Kalenderjahr lt. Rahmenterminplan zählen zur 1.Halbserie, aber keine Nachholespiele)
    ‐ nach deren letzten Spiel der 2. Halbserie"


    http://www.sfv-online.de/uploa…%20Stand%2001.07.2009.pdf