René Wiese wurde heute vom Trainer Herbert Hochheim aus dem Kader des USO-Teams entlassen. Man wünscht René alles Gute auf seinem sportlichen Werdegang.
Beiträge von wonnesoccer
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USO - 1. FC Wilmersdorf 2:4 - Halbzeit (1:2)
Ein temporeiches und sehr gutes Testspiel lieferten sich beide Mannschaften am Mittwoch abend bei sehr guten Platzverhältnissen auf dem Treseburger Ufer. Beide Trainer waren begeistert über das schnelle und faire Spiel. Insbesondere USO-Trainer Herbert Hochheim freute sich über das hohe Laufpensum und die taktische Disziplin seiner Spieler. Der Bezirksligist Staffel 2 verlangte den Wilmersdorfern alles ab und war dem zur Zeit Ersten der Landesliga Staffel 2 in Sachen Spielwitz und Tempo durchaus ebenbürtig. Man versteckte sich nicht, agierte forsch nach vorne und erspielte sich sehr gute Chancen. Wilmersdorf gewann verdient, wenn auch mit einem Tor zu hoch.
Torschützen: 1:0 Ali Demir (USO), 2:4 Unterhofer (USO)
1:1 Tkatchenko, 1:2 Sondermann, 1:3 Badtke, 1:4 Binnerbay -
Nun für alle, die es interessiert.
Abgänge: Bernd Hecker -----> Stern Marienfelde
Steven Ortelt -----> DJK SW Neukölln ?Zugänge: Tim Hochheim <---- NSF
Hayrettin Tanis <---- NSF
Murat Altintop <---- Fenerbace
Hassan Bugday <---- Fenerbace
Jovan Todorovic <---- Tasmania/Adler Lichtenrade
Fadi Saadi (reaktiviert)
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Vielleicht interessiert es ja den einen oder anderen !!!
Spielerlaubnis beim Vereinswechsel von Amateuren
1. Grundsätze für die Erteilung der Spielerlaubnis
1.1 Will ein Spieler seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen
Verein als aktiver Spieler abmelden und zusammen mit
dem neuen Verein beim zuständigen Mitgliedsverband einen Antrag
auf Spielerlaubnis mit dem dafür vorgesehenen Formular stellen.
Dem Antrag auf Spielerlaubnis sind der bisherige Spielerpass mit
dem Vermerk des abgebenden Vereins über Zustimmung oder Nicht-
Zustimmung zum Vereinswechsel und der Nachweis über die erfolgte
Abmeldung (Eintragung auf dem Spielerpass oder Einschreibe-Beleg)
beizufügen.
Nach Eingang der vollständigen Vereinswechselunterlagen (Antrag
auf Spielerlaubnis, bisheriger Spielerpass, Nachweis der Abmeldung)
erteilt der zuständige Mitgliedsverband die Spielerlaubnis für den
neuen Verein. Die Spielberechtigung wird ab dem Tag des Eingangs
der vollständigen Vereinswechselunterlagen beim zuständigen Verband
erteilt, sofern dies die Spielordnung im Übrigen zulässt (Wartefristen,
Sperrstrafen).
1.2 Die nach dieser Vorschrift einzuhaltenden Wartefristen werden durch
die Abmeldung beim bisherigen Verein ausgelöst. Die Abmeldung
muss per Einschreiben mittels Postkarte erfolgen (als Tag der Abmeldung
gilt das Datum des Poststempels), es sei denn, der Tag der Abmeldung
ist unstreitig und vom abgebenden Verein bestätigt oder
sonst in fälschungssicherer Weise nachgewiesen.
Der Beginn der Wartefrist ist der Tag nach der Abmeldung.
Wartefristen hemmen Sperrstrafen mit der Folge, dass eine laufende
Sperrstrafe mit dem Beginn der Wartezeit unterbrochen wird und
nach Ablauf der Wartefrist die Reststrafe noch zu verbüßen ist.
Bei einem weiteren Vereinswechsel während einer laufenden Wartefrist
beginnt die aufgrund des weiteren Vereinswechsels erforderliche
Wartefrist erst nach Ablauf der ersten Wartefrist; als Tag der Abmeldung
gilt in diesem Fall der Tag nach Ablauf der ersten Wartefrist.
Die Abkürzung einer Wartefrist ist nicht zulässig.
1.3 Die Spielerlaubnis für den bisherigen Verein endet mit dem Tag der
Abmeldung.
1.4 Geht einem Verein eine Abmeldung per Einschreiben zu, so ist er verpflichtet,
dem Spieler oder dem neuen Verein oder seinem zuständigen
Verband den Spielerpass mit dem Vermerk über die Freigabe
oder Nicht-Freigabe innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung
gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen oder per
Einschreiben zuzusenden. Es gilt das Datum des Poststempels. Auf
dem Spielerpass muss der Verein auch den Tag der Abmeldung und
den Termin des letzten Spiels vermerken.
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Wird ein Antrag auf Spielerlaubnis vorgelegt, dem der Spielerpass
nicht beigefügt ist, muss der zuständige Mitgliedsverband den bisherigen
Verein unverzüglich unter Fristsetzung von 14 Tagen zur
Herausgabe des Passes auffordern. Wird der Pass innerhalb dieser
Frist weder eingereicht noch eine Erklärung über den Verbleib des
Passes abgegeben, gilt der Spieler als freigegeben. Dies gilt auch,
wenn sich herausstellt, dass der Verein den Spielerpass nicht innerhalb
von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung ausgehändigt oder
zugesandt hat.
Der abgebende Verein erklärt seine Zustimmung oder Nicht-Zustimmung
zum Vereinswechsel auf dem bisherigen Spielerpass. Eine erteilte
Zustimmung kann nicht widerrufen werden. Eine Nicht-Zustimmung
kann nachträglich in eine Zustimmung umgewandelt werden,
jedoch nicht nach Ablauf des letzten Tages des jeweiligen Fristendes
der Wechselperioden I und II.
In diesem Fall wird die Spielberechtigung frühestens ab dem Tag des
Eingangs der Erklärung über die nachträglich erteilte Zustimmung
beim zuständigen Verband erteilt.
1.5 Vereinbarungen zwischen dem abgebenden Verein und dem Spieler
über den Zeitpunkt und die Voraussetzungen einer Zustimmung zum
Vereinswechsel oder eine Zusicherung für eine noch zu erteilende Zustimmung
zum Vereinswechsel (Freigabezusicherung) sind zulässig.
Eine nachträgliche Zustimmung zum Vereinswechsel oder eine Freigabezusicherung
kann im Rahmen des Vereinswechselverfahrens nur
dann anerkannt werden, wenn der abgebende Verein die Freigabe auf
Vereinsbriefpapier bedingungslos schriftlich erklärt hat. Eine entsprechende
Fax-Mitteilung ist ausreichend. Eine Freigabezusicherung
nach einem bestimmten Zeitraum, für einen bestimmten Zeitpunkt
und/oder für einen bestimmten, die in Nr. 2.1.1 festgelegten Höchstbeträge
nicht überschreitenden Betrag sind keine Bedingung im
Sinne dieser Vorschrift.
1.6 Gehen für den gleichen Spieler Spielerlaubnisanträge von verschiedenen
Vereinen ein, ist die Spielerlaubnis für den Verein zu erteilen,
der zuerst die vollständigen Vereinswechselunterlagen eingereicht
hat. Der Spieler ist wegen unsportlichen Verhaltens zu bestrafen.
2. Wechselperioden (Registrierungsperioden im Sinne der FIFA)
Ein Vereinswechsel eines Amateurs kann grundsätzlich nur in zwei Wechselperioden
stattfinden:
2.1 Vom 1.7. bis zum 31.8. (Wechselperiode I)
2.2 Vom 1.1. bis zum 31.1. (Wechselperiode II)
2.3 Ein Amateur kann sowohl in der Wechselperiode I als auch in der
Wechselperiode II einen Vereinswechsel vornehmen, in der Wechselperiode
II jedoch nur mit Zustimmung.
3. Spielberechtigung für Pflichtspiele
3.1 Abmeldung bis zum 30.6. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis
bis zum 31.8. (Wechselperiode I)
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Der zuständige Mitgliedsverband erteilt die Spielberechtigung für
Pflichtspiele ab Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens
zum 1.7., wenn der abgebende Verein dem Vereinswechsel
zustimmt oder der aufnehmende Verein die Zahlung des in Nr. 3.2
festgelegten Entschädigungsbetrags nachweist, im Übrigen zum
1.11. Nach diesem Zeitpunkt bedarf es keiner Zustimmung des abgebenden
Vereins.
Nimmt ein Spieler mit seiner Mannschaft an noch ausstehenden
Pflichtspielen nach dem 30.6. teil und meldet er sich innerhalb von
fünf Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs oder dem Ausscheiden
seines Vereins aus diesem Wettbewerb ab, so gilt der 30.6. als Abmeldetag.
Zur Fristwahrung genügt eine Fax-Mitteilung. Die Originalunterlagen
müssen unverzüglich nachgereicht werden.
3.2 Ersatz der Zustimmung zum Vereinswechsel durch Zahlung einer
Entschädigung bei Vereinswechseln von Amateuren gemäß Nr. 3.1.
Absatz 3, Satz 3, zweiter Halbsatz von Nr. 1.4 gilt entsprechend.
3.2.1 Bei Abmeldung des Spielers bis zum 30.6. und Eingang des Antrags
auf Spielerlaubnis bis zum 31.8. kann die Zustimmung des
abgebenden Vereins bis zum 31.8. durch den Nachweis der Zahlung
der nachstehend festgelegten Entschädigung ersetzt werden.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Spielklassenzugehörigkeit
der ersten Mannschaft des aufnehmenden Vereins in
dem Spieljahr, in dem die Spielberechtigung für Pflichtspiele erteilt
wird. Bei einem Vereinswechsel nach dem 1.5. gilt die Spielklasse
der neuen Saison.
Die Höhe der Entschädigung beträgt
1. und 2. Amateurspielklasse (3. Liga und
Regionalliga) oder höhere Spielklassen
(Bundesliga und 2. Bundesliga) € 5.000,00
3. Amateurspielklasse
(5. Spielklassenebene) € 3.750,00
4. Amateurspielklasse € 2.500,00
5. Amateurspielklasse € 1.500,00
6. Amateurspielklasse € 750,00
7. Amateurspielklasse € 500,00
ab der 8. Amateurspielklasse € 250,00
Die Höhe der Entschädigung beträgt
bei Spielerinnen der
1. Frauen-Spielklasse (Bundesliga) € 2.500,00
2. Frauen-Spielklasse
(2. Frauen-Bundesliga) € 1.000,00
3. Frauen-Spielklasse € 500,00
unterhalb der 3. Frauen-Spielklasse € 250,00
Abweichende Festlegungen der Mitgliedsverbände über die Entschädigungsbeträge
sind nicht zulässig. -
dann frage doch mal bei den letzten 3 Vereinen nach ( Traber, Staaken und Gatow, glaube ich) die haben keine gute Meinung von Blosche. Die gute Zeit von Blosche ist schon lange vorbei!!!!!!!!
Trotzdem viel Glück, vielleicht bleibt er ja diesmal länger als 3 Monate.
5 Spieler verlassen den Verein !? Keine neuen dazu, Trainer Blosche
zu Lichtenberg 47 ist da was dran ?
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sagen wir mal so durch deinen abgang ging es dem verein gut
@ Wonnesoccer
wie kommste darauf das die Knete ausschlaggebend ist ????
man muss sich auch wohlfühlen im verein dann geht das auch ohne geld und ich persöhnlich habe mich nicht mehr wohlgefühlt und auch nicht gewollt................
@ uso02
- da gebe ich Dir recht -- genau das ist es, man muß sich wohlfühlen in einem Verein, wenn nicht hat keiner was gegen einen Austritt, aber man kann auch etwas dafür tun, dass man sich wohlfühlen kann. Wenn es garnicht geht, dann ist ein Austritt sicherlich der richtige Weg.Einen guten Rutsch ins neue Jahr
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Wer austritt ist noch lange nicht zum 15.2.09 spielberechtigt und das auch noch mit Knete, die einem immer angeblich versprochen wird. Austreten und Spielen mit Spielberechtigung sind immer noch zwei verschiedene paar Schuhe.
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Man hört so einiges, Kolak geht -- stimmt glaube ich, nach dem Trainerwechsel große Unruhe. Spielergehälter sind absolut unsicher, Neueintritte werden es schwer haben in dieser Hinsicht. Wie so oft Hinhaltetaktik. Na, ja. Zufrieden sind nur noch Vereine, deren Vorstände den Spielern klipp und klar sagen, Du spielst für den Verein und nicht um Geld. Es gibt einige Vereine, die die Zeichen der Zeit erkannt haben. Es bleiben demnächst immer mehr Spieler auf der Strecke, die den Vorständen vorheulen, sie hätten soviele private Probleme, sie bräuchten dringeld Geld etc. Zum Kotzen !! Erst mal Leistung bringen und Fresse halten.
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Kann mal jemand die Zwischenrunde (Ergebnisse/Tabelle) vom 26.12. in der Schöneberger Sporthalle bekanntgeben ?
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Nee, der Dicke neben Pagels zu Stern ?????? !!!!!
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Auch ein Spieler (Namen wird später bekannt gegeben) vom 1. FC Schöneberg wird bei USO erwartet.
Der Dicke zu TSV Helgoland ???????? ......
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Man munkelt - Mahsuni Gündemir (Germania), Elvir Ukic (SD Croatia) und Sascha Jeske (reaktiviert) zu USO