Interessantes Urteil vom Verbandsgericht des FLB!

  • In Zusammenhang mit dem „Spielbericht online“ galt bisher Folgendes: Ein Spieler, der zum Zeitpunkt eines Pflichtspiels nicht auf der Spielberechtigungsliste stand (obwohl er ein gültiges Spielrecht bei seinem Verein besaß), war für das Spiel nicht spielberechtigt. Spieler, die nicht auf der Spielberechtigungsliste standen, konnten lediglich bis Freitag, 15.00 Uhr vor dem jeweiligen Spiel beim Staffelleiter nachgemeldet werden. Es drohte bei Missachtung ein verlorenes Spiel, insofern gewonnen oder remis gespielt wurde, und eine Geldstrafe.


    In Zusammenhang mit einem anderen Sachverhalt prüfte das Verbandsgericht diese Festlegung des FLB-Spielausschusses und befand sie für unrecht! Die fehlende Eintragung in den „Spielbericht online“, bzw. jeglicher Art des Spielberichtes (Papierform etc.) kann lediglich als Ordnungsmangel gesehen und geahndet werden. Das Spielrecht selbst kann durch diesen „Mangel“ nicht infrage gestellt werden. Damit gilt wieder, was bis zur Einführung des Online-Spielberichts galt: Wird ein Spieler eingesetzt, der vor dem Spiel nicht auf dem Spielformular stand, ist vom Staffelleiter oder dem Sportgericht im Nachgang zu prüfen, ob der eingesetzte Spieler für den Verein grundsätzlich ein Spielrecht besaß, und dieses nicht durch eine Verbandsstrafe unterbrochen war. (Gelbsperre, Gelb/Rot-Sperre, Rotsperre, andere Sperren durch das Sportgericht, Sperre bei Vereinswechsel etc.). Der FLB hat in diesem Zusammenhang die Wettspielanweisungen angepasst. Nicht davon berührt ist die Möglichkeit des Aussprechens von Ordnungsstrafen durch die spielleitende Stelle.


    Einspruchsmöglichkeiten für Spiele, bei denen Spieler nicht mitspielen durften, weil eben die unrechte Regelung Anwendung fand, bestehen nicht. Denn, grundsätzlich kann man nur Einsätze von Nichtspielberechtigten ahnden, nicht aber den Nichteinsatz von spielberechtigen Spielern.

  • Diese Ansicht des Verbandsgerichtes war dann auch der Grund dafür, dass der SV Blau - Weiss Markendorf mit seinem Einspruch gegen die Spielwertung des Hinspiels LKO 12/13 gegen Germania Schöneiche II auch in der Berufungsinstanz gescheitert ist.


    Hätte sich das Sportgericht mit den vorgebrachten Argumenten vernünftig und genügend, ja überhaupt auseinandergesetzt, und im Sinne des Verbandsgerichts entschieden, hätte sich der Verein eine weitere Instanz und damit zusätzliche Kosten sparen können. Zudem lehnte das Gericht schon die Rechtsmittelmöglichkeit ohne rechtliche Grundlage ab -sehr bedenklich! :abgelehnt:


    Am Ende ist aber ganz besonders dem FLB und seiner Spielordnung zu danken. Diese kann dem objektiven Leser nämlich ausschließlich den Eindruck vermitteln, dass bei Verletzung der "Freitags-bis-15Uhr-Vorschrift" ein dennoch eingesetzter Spieler nicht spielberechtigt im althergebrachten Sinne ist und damit das Spiel zugunsten des Gegners gewertet werden muss. Das war und ist nach der SpO nunmal quasi Gesetz. Da die Verletzung dieser bloßen "Ordnungsvorschrift" laut Verbandsgericht nicht zu dieser "Spielunberechtigung" führen kann, bekam der FLB damit aufgezeigt, wie man die Vorschrift verstehen muss. Leider hatte keiner beim FLB dies so gemeint bzw. beabsichtigt, als er den Passus aufsetzte. Hätte man sich vorher so eingehend wie das Gericht mit den Folgen der Regelung befasst, hätte man das sicher in der SpO klarstellen können.


    Das hätte dem Verein und den Beteiligten dann Kosten, Mühe und Aufwand erspart. Ein großes Dankeschön an den FLB (*Ironie an*) und eine ebenso großes an den SV BWM, der sich quasi bereit erklärt hat, in das Fettnäpfchen SpO zu tappen, damit dies in Zukunft kein Verein mehr "kann".


    :nein:

  • Hallo Nachstopper,


    meinen Respekt habt Ihr in Markendorf, ich hätte es wahrscheinlich genauso gemacht. Das ist natürlich bitter, wenn du dich auf Grund einer Festlegung des SpA auf dein Recht berufst, und dann kommt raus, dass es total falsch ist.


    Wieder mal ein großer Klops des Spielausschusses des FLB, der erneut vermuten lässt, dass man die Bindung zur Basis, den Vereinen, schon lange verloren hat.

  • Lieber nachstopper. Ihr seid aufgrund einer solchen schlampigkeit des flb letztes jahr aufgestiegen. Schon vergessen. Nobody is perfect auch wenn es so sachte nervt was der flb verbockt. Einfach Funktionär werden und besser machen.

  • Naja, aber auch als Funktionär muss man sich an Vorschriften halten und nicht seine Macht ausnutzen um Dinge festzulegen, die mit der Spielordnung gar nicht vereinbar sind. Das Schlimme ist, dass Vereine bei solchen Prozessen richtig viel Geld hinblättern dürfen, aber Funktionäre des FLB bei solch eklatanten Fehlern nicht belangt werden. Denn, auch in den Vereinen sind es zumeist nur ehrenemtliche Leute, die für die Sache kämpfen. Die haben keinen FLB oder DFB hinter sich, wenn die Kacke am Dampfen ist...

  • @wriezen:
    Wenn du den Inhalt deines Beitrages überprüft hättest, würdest du wissen, dass es letztes Jahr um keine Schlampigkeit des FLB ging.
    Dieser legt in seiner SpO eindeutig nicht fest, dass eine zweite Mannschaft nicht in eine Liga aufsteigen kann, in der eine erste Mannschaft aufgrund eines Abstiegs ihr Spielrecht verliert.
    Das Problem lag darin, dass sich DER KREIS nicht mit einer solchen Regelung bzw. dem Eintreten der beschriebenen Situation beschäftigt hatte und so von Anfang an, und auch in der Saison, ganz klar festlegte, dass im Falle des Erreichen des Aufstiegsplatzes von Union II der Zweitplatzierte aufsteigen darf.
    In der Folge reagierte der Spielausschuss des FLB meiner Meinung nach nur fair und schütze das Vertrauen des Zweitplatzierten in die Richtig- und Verbindlichkeit der Festlegungen des Kreises.


    Wie du siehst, zwei verschiedenen paar Schuhe. Einmal lag gerade keine Fehler des flb vor - im Gegensatz zur Regelung der SpO, um die es mir hier ging.


    Ich hab mich aber schon daran gewöhnt, dass in Wriezen oft irgendwas opportunistisch nachgeplappert wird, was irgendjemand in Umlauf bringt.
    Ob es um Sponsorengeschichten, Abramowitschtruppe oder Aufstiegsgeplänkel geht.


    Und unter dem Strich geht es jetzt darum, dass der Verein wegen der kurzsichtigen Regelschaffung nun den unnötigen Kosten gegenübersieht.
    Diese wären zudem geringe gewesen, wenn die erste Instanz vernünftig gearbeitet hätte. In unserem Fall heisst dass, sie hätte auf die dargelegten Argumente eingehen müssen. Das muss man erwarten können.

  • @ nachstopper


    Für Abramowitsch habe ich mich entschuldigt und auch sonst war ich auf Eurer Seite zum Saisonstart kannst Du alles nachlesen im letztjährigen Forum - wie gesagt Ihr könnt nichts dafür, dass dieser Fall nicht in den Statuten geregelt war bzw. das sich Euer Kreisverband aus Unwissenheit schon auf die Regelung Zweiter steigt auf festgelegt hat. Außerdem gehe ich voll und ganz mit, dass ihr beim aktuell diskutierten Sachverhalt unnützt Geld ausgegeben habt - ich finde sogar ihr solltet im Nachgang die Gerichtskosten erstattet bekommen da ihr Euch bei Eurem Einspruch ja auf den beschriebenen Sachverhalt getsützt habt!!!


    Wenn Du aber sagst dass bei der Entscheidung vor der Saison kein Fehler des FLB vorlag dann finde ich schon, dass das nicht stimmt. Wer hat denn den Fall nicht ausreichend beschrieben in der Spielordnung. Es gibt Landesverbände die einen solchen Paragraphen im Regelwerk haben das zweite nicht aufsteigen kann in die Liga aus der die erste gerade abgestiegen ist. Also Fehler Landesverband der immer noch nicht behoben ist - man geht einfach vom Einzelfall aus (wird wohl auch nicht so oft vorkommen).


    Dass es dann fair war dass ihr zusätzlich aufsteigt liegt im Auge des Betrachters. Ein Kreis zwei Aufsteiger - fair gegenüber andere Kreisen???


    Da hat der FLB einfach nur die Unwissenheit Eures Kreises und Ihre fehlende Regelung in der SPo gedeckelt - meine ganz persönliche Meinung - die kann ich ja exklusiv haben. Deshalb sage ich auch nach wie vor, dass ihr nur aufgestiegen seid, weil der FLB sein Regelwerk nicht im Griff hat. Das ist nun wirklich nichts persönliches gegen Euren Verein.

  • Danke für die Klartellung.


    Ich seh die Sache mit der Spielordnung und dem FLB ein wenig anders. Man kann auch die Meinung vertreten, dass sich der FLB gerade dafür entschieden hat, keine solche Regelung wie sie andere Landesverbände haben zu treffen. Das verdeutlicht sich jetzt auch, wo der FLB trotz der "Union-Sache" keine neue Regelung geschaffen hat.
    Unter dem Strich heisst das, dass es ausreicht, wenn irgendeine Mannschaft eines Vereins ein Spielrecht in irgendeiner Klasse oder Liga erwirbt. Dann darf der Verein in dieser Klasse eine Mannschaft stellen. So bleibt es auch weiterhin und so schlecht find ich das gar nicht.


    Vor jeder Saison werden ja die Mannschaften potentiell neu bezeichnet, das "Mannschaft II" nie vor "Mannschaft I" spielen wird, bleibt unbestritten.
    Man sollte es also aus Vereinssicht betrachten. In Brandenburg wissen jetzt ja alle Bescheid :-)