DFB-Sportgerichtsbarkeit: 4000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

  • Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

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