5000 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfL Osnabrück im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen mangelnden Schutzes des Gegners mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.