DFB-Sportgerichtsbarkeit: 6000 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

  • Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Verein Dynamo Dresden wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens sowie wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

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