Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist SSV Jahn Regensburg am 3. November 2010 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.000,- Euro belegt.