Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hannover 96 am 2. November 2010 im schriftlichen Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt.