DFB-Sportgerichtsbarkeit: 4000 Euro Geldstrafe für Rot-Weiß Oberhausen

  • Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Rot-Weiß Oberhausen am 27. Oktober 2010 wegen zweier Fälle von unsportlichen Verhalten, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

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