Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Rot-Weiß Oberhausen am 27. Oktober 2010 wegen zweier Fälle von unsportlichen Verhalten, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.