Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hannover 96 am 20. Oktober 2010 im schriftlichen Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens und wegen eines weiteren Falles von unsportlichem Verhalten, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.