Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Hamburger SV am 20. Oktober 2010 im schriftlichen Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdiensten und wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.