Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten SSV Ulm 1846 am 14. Oktober 2010 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.