DFB-Sportgerichtsbarkeit: 1400 Euro Geldstrafe für Rot-Weiß Erfurt

  • Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt am 14. Oktober 2010 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro belegt.

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