DFB-Sportgerichtsbarkeit: 500 Euro Geldstrafe für den FC Memmingen

  • Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten FC Memmingen am 7. Oktober 2010 im Einzelrichter-Verfahren wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe in Höhe von 500,- Euro belegt.

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