Morike Sako vom Zweitbundesligisten Arminia Bielefeld wurde am 20. September vom DFB-Sportgericht im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt.