Noah Michel vom B-Junioren-Bundesligisten FC Rot-Weiß Erfurt wurde am 20. September 2010 vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der B-Junioren-Bundesliga belegt.