Frank-Manga Guela vom Zweitbundesligisten DSC Arminia Bielefeld wurde am 30. August vom DFB-Sportgericht im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit in einem leichteren Fall gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt.