Auswärts / Heim?

  • Mannschaft A gegen Mannschaft D
    Hinspiel A - D
    wird erst verlegt da der Platz in A nicht bespielbar ist, beim Nachholtermin kann Mannschaft D nicht anteten, da sie aufgrund von Verletzungen und Erster Mannschaft nicht genügend Spieler zusammenbekommt. Das Sportgericht ist uneinsichtig und wertet das spiel mit 3:0 für A.
    Jetzt steht das Rückspiel auf dem Programm.
    es ist wieder als A-D in den Ansetzungen zu finden, also hat A wieder Heimrecht wie im (nicht stattgefundenen) Hinspiel.
    Kann das sein? Kann das eine Sportgerichtsentscheidung sein in ZUsammenhang mit dem Hinspiel? Woher bekomme ich eine verlässliche Info?

  • Das ist ja leicht.


    Spielordnung
    § 23 Nichtantreten und Ausscheiden von Mannschaften und RuVo § 42a Ziffer 3d

    1. Kommt ein angesetztes Spiel infolge Nichtantretens einer Mannschaft nicht zur Austragung, sind die maßgeblichen Umstände innerhalb einer Woche, beginnend nach dem Tag des angesetzten Spieles, vom verantwortlichen Verein gegenüber dem zuständigen Staffelleiter schriftlich nachzuweisen.
    Der Nachweis hat Belege darüber zu enthalten, dass alle Möglichkeiten einer rechtzeitigen Anreise zum Spielort geprüft worden sind.
    2. Der Staffelleiter entscheidet auf der Grundlage des Nachweises der Vereine über eine Neuansetzung des Spieles. Im Zweifelsfall beantragt er ein Verfahren beim Sportgericht.
    3. Tritt eine Mannschaft in der 1. Halbserie auf Gegners Platz schuldhaft nicht an, muss sie das Rückspiel auf Gegners Platz austragen.

    Strebe nicht danach, ein Amt zu erlangen, sondern des Amtes würdig zu werden. (Konfuzius)

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