Zweite Mannschaften eines Vereines nicht mehr im Pokal spielberechtigt

  • Am 21.04.09 war auf der Homepage www.frauenfussball-fsa.de folgende Mitteilung zur Änderung der Spielordnung zu lesen:


    Ab der neuen Spielserie 09/10 ist grundsätzlich nur noch die klassenhöchste Mannschaft eines Vereines im Landes- oder Kreispokal spielberechtigt.
    Diesen Beschluss fasste der Vorstand des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt unter anderem auf seiner Vorstandstagung am 04. März 2009 in Magdeburg.
    Im § 14 Abs. 4 der Spielordnung heißt es nun wie folgt:


    § 14 (4) (Neufassung)
    4. Pokalspiele


    a) Pokalspiele sind diejenigen Pflichtspiele, die von den zuständigen spielleitenden Stellen zur Ermittlung des FSA Pokalsiegers auf Landes- und Kreispokalsiegers auf Kreisebene angesetzt werden.
    b) An den Spielen zur Ermittlung des Landespokal- bzw. der Kreispokalsieger im Fußballverband Sachsen-Anhalt nimmt grundsätzlich nur die klassenhöchste, im Amateurbereich spielende Herren- bzw. Frauen Mannschaft eines Vereins teil. Die Teilnahme dieser Mannschaften an vorgenannten Pokalwettbewerben ist Pflicht.
    Qualifikationskriterien und Modalitäten zur Ermittlung des Landes- bzw. der Kreispokalsieger ergeben sich aus den aktuellen Ausschreibungen der jeweils zuständigen spielleitenden Stellen. Sie sind den beteiligten Vereinen rechtzeitig vor Beginn der Wettbewerbe bekannt zu geben.
    c) Der Landespokalsieger erwirbt das Recht zur Teilnahme an der I. Hauptrunde im DFB Vereinspokal. Die Teilnahmemeldung erfolgt durch den FSA, unter Beachtung der Festlegungen im § 45 DFB SpO und des, durch den DFB festgelegten Meldetermins.
    d) Die Austragung der Pokalspiele erfolgt im K.o-System. Dabei haben unterklassige Mannschaften einschließlich Halbfinale Heimvorteil.
    e) Enden Pokalspiele unentschieden, so sind sie zu verlängern. Ist auch dann keine
    Entscheidung gefallen, wird diese durch Ausführung von Torschüssen von der
    Strafstoßmarke herbeigeführt.