Entscheidungen Jeton

  • Aus dem BFC - Forum mal etwas zum Thema Jeton:




    Hallo Fans und Mitglieder des BFC,


    ich habe hier schon an anderer Stelle über den bisherigen Stand in den "Jeton-Angelegenheiten" informiert und mitgeteilt, dass in drei Fällen meinem Antrag auf Fetsstellung der Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme stattgegeben wurde und in einem Fall mein Antrag zurückgewiesen wurde, wobei ich dagegen Beschwerde eingelegt habe und nunmehr die Rechtsmittelinstanz zu entscheiden hat.


    Ich habe jetzt zwei weitere Entscheidungen, eine vom Landgericht Berlin und eine vom Amtsgericht Tiergarten, erhalten. In dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin ist mein Antrag abgelehnt worden, wobei hier vom Gericht eine kaum nachzuvollziehene Begründung gegeben wurde, so dass ich selbstverständlich dagegen Rechtsmittel eingelegt habe. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.


    Interessant ist allerdings die Entscheidung des Amtsgerichtes Tiergarten, mit der meinem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit stattgegeben wurde, da dort durch den zuständigen Richter eine Begründung formuliert wurde, welche durchaus auch in der Zukunft interessant sein könnte. Dort wurde beispielswweise ausgeführt, dass das immer wieder seitens der Polizei als Kennzeichen der "Gewalttäter" bezeichnete "gelbe Band" kaum die Bedeutung haben kann wie immer von der Polizei erwähnt, sondern


    "wie bei solchen Veranstaltungen oder Lokalen nicht unüblich- einfach zum Beweis des bereits entrichteten Eintritts diente, bei evtl. späterem kurzfristigen Verlassen des Lokals"


    Des Weiteren führt der Richter aus, dass es allein entscheidend ist,


    "ob bei dem Antragsteller die Gefahrenkriterien der einschlägigen Norm des Polizeirechts verwirklicht waren, ob die Gefahr seiner Beteiligung an Ausschreitungen bestand und damit die Ingewahrsamnahme des Antragstellers unerlässlich war, um die unmittelbar bevorstehende Begehung einer Straftat zu verhindern".


    Genau darauf kommt es nämlich bei diesen Verfahren an. Somit ist es durchaus erfreulich, dass das Amtsgericht Tirgarten gerade mit solch einer Begründung entschieden hat.


    Insgesamt liegen mir bisher sechs Entscheidungen vor, wobei bei vier Angelegenheiten meinem Antrag stattgegeben wurde und bei zwei Sachen eine Ablehnung erfolgte, wobei ich gegen diese beiden Entscheidungen Rechtsmittel eingelegt habe.


    Das soll es als weiterer Zwischenstand sein. Es gibt noch eine Vielzahl weiterer laufender Verfahren, über die ich zu gegebener Zeit auch berichten werde. Alle sehen somit, dass sich die gesamte "Angelegenheit Jeton" hinzieht, aber zum großen Teil bisher doch ganz erfolgreich war.


    Ich wünsche allen ein schönes Wochenende und insbesondere einen erfolgreichen Sonntag.


    Viele Grüße


    RA Lau



    Hoffen wir alle mal auf weitere positive Ergebnisse


    Weinrot-weiße Grüße in die Runde


    :bia: