Landesklasse Ost 2025/2026

  • Die SR Landesklasse hatten vor 4-5 Jahren mal Stepahn Oberholz zu einem Vortrag in Leipzig zu Gast. Sein O-Ton "jeder Spieler darf erstmal spielen". Er ist jetzt Sportrichter im DFB.

    Der SRA hat den Verein darauf hinzuweisen, dass der Spieler nicht aufm Protokoll steht.

    Nachdem Spiel kann das dann geändert werden.

    Sollte es dann immer noch Ungereimtheiten geben ist das Sache vom Staffelleiter und Sportgericht.

  • ich meine mich zu erinnern, dass ein SR in MV genau das damals getan hat und das spiel dann am grünen Tisch verloren wurde. kommt aber sicherlich darauf an, was in der jeweiligen Spielordnung dazu steht.


    in MV steht in der Spielordnung u.a.:


    Ein Spieler ist trotz einer gültigen Spielerlaubnis auf Landesebene nicht spielberechtigt, wenn er nicht vor Beginn des Spiels in den Spielbericht als Spieler oder Auswechselspieler eingetragen worden war.

  • 4-5 Jahre ist lange her, da kann sich die SpO ja auch geändert haben.
    Der Staffelleiter hat lediglich die Funktion es an das Sportgericht weiterzuleiten und die werden bestimmt eine Stellungnahme einholen vom bestreffenden Klub. Aus meiner Sicht kann der SR nur Änderungen vornehmen zwischen Startelf und Bank. Aber ich bin auch nicht allwissend ;-) "gefährliches Halbwissen"

  • Vielleicht hilft ja dieser Auszug aus der Spielordnung SFV.

    So kenne ich es auch, es dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die auf dem Spielformular stehen.

    Das hat nichts mit dem Spielrecht beim Verein zu tun.

    Stand nun der Spieler nicht auf dem Spielberichtsbogen.... dann Pech. Aber das sollte ja aller spätestens beim Wechseln auffallen, wenn der Assistent den Wechsel auf seinem Kärtchen eintragen möchte.

    Es kann natürlich auch sein, Eine Person hat unter falschem Namen gespielt, was evtl. Hoywoy bemerkt hat......



    (4) Der ausgefüllte Spielbericht als Ausdruck in Papierform ist bei allen Spielen dem Schiedsrichter mit den Nachweisen der Spielberechtigungen unaufgefordert vorzulegen. Für die Kontrolle sind Vertreter der Vereine zuständig. Auf Verlangen der Vertreter der Vereine hat die Kontrolle der Spielberechtigungen unter Anwesenheit der auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler zu erfolgen. Die Kontrolle ist unter Anwesenheit des Schiedsrichters durchzuführen. Die Vereine tragen die Rechtsfolgen, wenn sie Spieler/Spielerinnen zum Einsatz bringen, die nicht über eine gültige Spielerlaubnis verfügen.
    (5) Im Jugendspielbetrieb können Spielerinnen/Spieler jeweils in der nächsthöheren Altersklasse eingesetzt werden. Sie unterliegen dabei keiner Wartefrist. Gleiches gilt auch für A-Junioren/B-Juniorinnen beim Einsatz in Herren-/Frauenmannschaften
    (6) Alle Spieler, die das 18. Lebensjahr, und alle Spielerinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen am gleichen Kalendertag in zwei Spielen eingesetzt werden. Alle anderen Spieler/Spielerinnen dürfen am gleichen Tag nur in einem Spiel/einem Turnier eingesetzt werden.
    (7) Auf dem Spielbericht können vor Spielbeginn bis zu 7 Wechselspieler eingetragen werden. Nur diese dürfen entsprechend der nachfolgenden Bestimmungen im Spiel eingesetzt werden. Während eines Spieles können eingesetzt werden:

  • Mir ist ein Fall bekannt, der schon paar Jahre zurück liegt.

    Es dürfte sich hier "nur" um einen Formfehler handeln, wenn der Spieler für das Spiel und den Verein spielberechtigt war. Kein Punktabzug, aber es sollte wohl eine Geldstrafe geben.